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EU Data Act

Datenportabilität und Anbieterwechsel

Stand: 3. August 2026

Dieses Register beschreibt das standardisierte Verfahren, die üblichen Datenkategorien, Strukturen und Formate für den Wechsel eines von WZ-IT betriebenen Datenverarbeitungsdienstes.

Geltungsbereich

Die Angaben gelten als technischer Standard für Managed Hosting und vergleichbare Datenverarbeitungsdienste von WZ-IT. Der konkrete Leistungsumfang, die tatsächlich vorhandenen Daten und dienstspezifische Abweichungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und Leistungsschein. Reine Beratungs-, Entwicklungs- oder Wartungsleistungen ohne bereitgestellten Datenverarbeitungsdienst sind nicht automatisch erfasst.

Standardverfahren

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    Wechselverlangen

    Der Kunde übermittelt das Wechsel-, Übertragungs- oder Löschungsverlangen über das vertraglich bezeichnete Ticketsystem. Ist es nachweislich nicht erreichbar, gilt der im Vertrag bezeichnete unabhängige Ersatzweg.

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    Identitäts- und Bestandsprüfung

    WZ-IT prüft Berechtigung, betroffenen Dienst, Zielsystem, exportierbare Kategorien, Abhängigkeiten und bekannte technische Risiken. Erforderliche Angaben und Mitwirkungsschritte werden im Ticket dokumentiert.

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    Export und Übergang

    Der Export wird in den vereinbarten oder nachfolgend genannten Standardformaten erzeugt und über einen gesicherten Übertragungsweg bereitgestellt. Die vertraglich geschuldete Kontinuität wird während des Übergangs aufrechterhalten.

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    Abnahme und Abruf

    Der Kunde erhält Gelegenheit, Vollständigkeit und technische Lesbarkeit des Exports zu prüfen. Nach Abschluss des Übergangs bleiben die bereitgestellten Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar, sofern der Vertrag keinen längeren Zeitraum bestimmt.

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    Löschung

    Nach dem Abrufzeitraum löscht WZ-IT die betroffenen Produktivkopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder dokumentierte Weisung entgegensteht. Technisch unvermeidbare Kopien in rollierenden Backups werden gesperrt und im regulären Zyklus überschrieben.

Datenkategorien

Regelmäßig exportierbar

  • vom Kunden bereitgestellte oder im Dienst erzeugte Dateien und Objekte
  • kundenbezogene Datenbankinhalte einschließlich erforderlicher Schemaangaben
  • kundenbezogene Anwendungs-, System-, Rollen- und Berechtigungskonfigurationen, soweit technisch exportierbar
  • kundenbezogene Protokolle innerhalb der vereinbarten Aufbewahrungsfrist
  • kundeneigene VM- oder Container-Images und Sicherungen, soweit sie zum Leistungsumfang gehören
  • Metadaten, die erforderlich sind, um Struktur und Zuordnung der exportierten Daten zu verstehen

Regelmäßig ausgenommen

  • interne Abrechnungs-, Kapazitäts- und Verwaltungsdaten von WZ-IT
  • nicht kundenbezogene interne Telemetrie, Sicherheitsregeln und Erkennungslogik
  • interne Orchestrierungsgeheimnisse, Zugangsdaten und mandantenübergreifende Konfigurationen
  • interne Notizen, Runbooks und Geschäftsgeheimnisse, soweit ihr Ausschluss den Wechsel nicht behindert
  • nicht übertragbare Drittanbieterkomponenten oder Lizenzrechte

Die abschließende dienstspezifische Liste wird im jeweiligen Leistungsschein geführt. Ausnahmen werden nicht so angewandt, dass sie den gesetzlich geschuldeten Wechsel verhindern oder verzögern.

Datenstrukturen und Standardformate

KategorieStandardformatHinweise
Dateien und ObjekteOriginalformat, tar.gz oder ZIPVerzeichnisstruktur und Dateinamen bleiben erhalten, soweit technisch möglich.
Relationale Datenbankennativer Dump oder SQL; ergänzend CSV oder JSONSchema und Zeichencodierung werden dokumentiert. Engine- und Versionsabhängigkeiten können gelten.
KonfigurationYAML, JSON, TOML oder TextGeheimnisse werden nur übertragen, wenn sie dem Kunden gehören und sicher exportierbar sind.
Virtuelle MaschinenQCOW2, RAW oder OVA, soweit unterstütztTreiber, Firmware, Lizenzierung und Zielplattform können eine Konvertierung erfordern.
ContainerOCI-Image und YAML/JSON-ManifesteExterne Images und Registry-Inhalte richten sich nach den jeweiligen Nutzungsrechten.
Protokolle und MesswerteJSON, CSV oder TextNur innerhalb der vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfrist und soweit kundenbezogen vorhanden.

WZ-IT dokumentiert bei abweichenden Diensten das konkrete Format, die Struktur, einschlägige Standards und bekannte technische Einschränkungen im Wechsel-Ticket oder Leistungsschein. Proprietäre Zielsysteme können zusätzliche Transformationsarbeiten erfordern.

Übertragungsweg

Standard ist ein verschlüsselter Download oder die Übertragung auf ein vom Kunden bereitgestelltes, abgesichertes Ziel. Umfangreiche oder besonders schutzbedürftige Exporte können über SFTP, objektbasierten Speicher oder eine gesicherte Netzwerkverbindung übertragen werden. Zugangsdaten werden getrennt übermittelt.

Zeiträume

Die Einleitung kann mit höchstens zwei Monaten angekündigt werden. Der Standard-Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, gelten die im Vertrag und im EU Data Act vorgesehenen Informations- und Verlängerungsregeln. Nach dem Übergang beträgt der Standard-Abrufzeitraum 30 Kalendertage.

Entgelte

Der standardisierte Datenexport ist kostenfrei. Bis einschließlich 11. Januar 2027 können für darüber hinausgehende gesetzlich erforderliche Wechselunterstützung höchstens nachweisbare, unmittelbar verursachte Kosten berechnet werden. Ab 12. Januar 2027 erhebt WZ-IT keine Wechselentgelte. Reguläre Leistungsentgelte während Ankündigung und Übergang sowie freiwillige Zusatzarbeiten bleiben unberührt.

Anfrage und technische Auskunft

Verbindliche Wechselverlangen und technische Rückfragen werden über das im Vertrag bezeichnete Ticketsystem eingereicht. So können Berechtigung, Fristen, Exportumfang und Übergabe revisionsfest einem Kunden und Dienst zugeordnet werden. Allgemeine Fragen können an [email protected] gerichtet werden; eine E-Mail startet keine vertragliche SLA-Reaktionszeit.

Dieses Register ist eine allgemeine technische Information. Bei Abweichungen gehen zwingendes Recht sowie der konkrete Vertrag und Leistungsschein vor.

Verordnung (EU) 2023/2854 im Volltext