EU Data Act
Datenportabilität und Anbieterwechsel
Stand: 3. August 2026
Dieses Register beschreibt das standardisierte Verfahren, die üblichen Datenkategorien, Strukturen und Formate für den Wechsel eines von WZ-IT betriebenen Datenverarbeitungsdienstes.
Geltungsbereich
Die Angaben gelten als technischer Standard für Managed Hosting und vergleichbare Datenverarbeitungsdienste von WZ-IT. Der konkrete Leistungsumfang, die tatsächlich vorhandenen Daten und dienstspezifische Abweichungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und Leistungsschein. Reine Beratungs-, Entwicklungs- oder Wartungsleistungen ohne bereitgestellten Datenverarbeitungsdienst sind nicht automatisch erfasst.
Standardverfahren
- 1
Wechselverlangen
Der Kunde übermittelt das Wechsel-, Übertragungs- oder Löschungsverlangen über das vertraglich bezeichnete Ticketsystem. Ist es nachweislich nicht erreichbar, gilt der im Vertrag bezeichnete unabhängige Ersatzweg.
- 2
Identitäts- und Bestandsprüfung
WZ-IT prüft Berechtigung, betroffenen Dienst, Zielsystem, exportierbare Kategorien, Abhängigkeiten und bekannte technische Risiken. Erforderliche Angaben und Mitwirkungsschritte werden im Ticket dokumentiert.
- 3
Export und Übergang
Der Export wird in den vereinbarten oder nachfolgend genannten Standardformaten erzeugt und über einen gesicherten Übertragungsweg bereitgestellt. Die vertraglich geschuldete Kontinuität wird während des Übergangs aufrechterhalten.
- 4
Abnahme und Abruf
Der Kunde erhält Gelegenheit, Vollständigkeit und technische Lesbarkeit des Exports zu prüfen. Nach Abschluss des Übergangs bleiben die bereitgestellten Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar, sofern der Vertrag keinen längeren Zeitraum bestimmt.
- 5
Löschung
Nach dem Abrufzeitraum löscht WZ-IT die betroffenen Produktivkopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder dokumentierte Weisung entgegensteht. Technisch unvermeidbare Kopien in rollierenden Backups werden gesperrt und im regulären Zyklus überschrieben.
Datenkategorien
Regelmäßig exportierbar
- vom Kunden bereitgestellte oder im Dienst erzeugte Dateien und Objekte
- kundenbezogene Datenbankinhalte einschließlich erforderlicher Schemaangaben
- kundenbezogene Anwendungs-, System-, Rollen- und Berechtigungskonfigurationen, soweit technisch exportierbar
- kundenbezogene Protokolle innerhalb der vereinbarten Aufbewahrungsfrist
- kundeneigene VM- oder Container-Images und Sicherungen, soweit sie zum Leistungsumfang gehören
- Metadaten, die erforderlich sind, um Struktur und Zuordnung der exportierten Daten zu verstehen
Regelmäßig ausgenommen
- interne Abrechnungs-, Kapazitäts- und Verwaltungsdaten von WZ-IT
- nicht kundenbezogene interne Telemetrie, Sicherheitsregeln und Erkennungslogik
- interne Orchestrierungsgeheimnisse, Zugangsdaten und mandantenübergreifende Konfigurationen
- interne Notizen, Runbooks und Geschäftsgeheimnisse, soweit ihr Ausschluss den Wechsel nicht behindert
- nicht übertragbare Drittanbieterkomponenten oder Lizenzrechte
Die abschließende dienstspezifische Liste wird im jeweiligen Leistungsschein geführt. Ausnahmen werden nicht so angewandt, dass sie den gesetzlich geschuldeten Wechsel verhindern oder verzögern.
Datenstrukturen und Standardformate
| Kategorie | Standardformat | Hinweise |
|---|---|---|
| Dateien und Objekte | Originalformat, tar.gz oder ZIP | Verzeichnisstruktur und Dateinamen bleiben erhalten, soweit technisch möglich. |
| Relationale Datenbanken | nativer Dump oder SQL; ergänzend CSV oder JSON | Schema und Zeichencodierung werden dokumentiert. Engine- und Versionsabhängigkeiten können gelten. |
| Konfiguration | YAML, JSON, TOML oder Text | Geheimnisse werden nur übertragen, wenn sie dem Kunden gehören und sicher exportierbar sind. |
| Virtuelle Maschinen | QCOW2, RAW oder OVA, soweit unterstützt | Treiber, Firmware, Lizenzierung und Zielplattform können eine Konvertierung erfordern. |
| Container | OCI-Image und YAML/JSON-Manifeste | Externe Images und Registry-Inhalte richten sich nach den jeweiligen Nutzungsrechten. |
| Protokolle und Messwerte | JSON, CSV oder Text | Nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Aufbewahrungsfrist und soweit kundenbezogen vorhanden. |
WZ-IT dokumentiert bei abweichenden Diensten das konkrete Format, die Struktur, einschlägige Standards und bekannte technische Einschränkungen im Wechsel-Ticket oder Leistungsschein. Proprietäre Zielsysteme können zusätzliche Transformationsarbeiten erfordern.
Übertragungsweg
Standard ist ein verschlüsselter Download oder die Übertragung auf ein vom Kunden bereitgestelltes, abgesichertes Ziel. Umfangreiche oder besonders schutzbedürftige Exporte können über SFTP, objektbasierten Speicher oder eine gesicherte Netzwerkverbindung übertragen werden. Zugangsdaten werden getrennt übermittelt.
Zeiträume
Die Einleitung kann mit höchstens zwei Monaten angekündigt werden. Der Standard-Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, gelten die im Vertrag und im EU Data Act vorgesehenen Informations- und Verlängerungsregeln. Nach dem Übergang beträgt der Standard-Abrufzeitraum 30 Kalendertage.
Entgelte
Der standardisierte Datenexport ist kostenfrei. Bis einschließlich 11. Januar 2027 können für darüber hinausgehende gesetzlich erforderliche Wechselunterstützung höchstens nachweisbare, unmittelbar verursachte Kosten berechnet werden. Ab 12. Januar 2027 erhebt WZ-IT keine Wechselentgelte. Reguläre Leistungsentgelte während Ankündigung und Übergang sowie freiwillige Zusatzarbeiten bleiben unberührt.
Anfrage und technische Auskunft
Verbindliche Wechselverlangen und technische Rückfragen werden über das im Vertrag bezeichnete Ticketsystem eingereicht. So können Berechtigung, Fristen, Exportumfang und Übergabe revisionsfest einem Kunden und Dienst zugeordnet werden. Allgemeine Fragen können an [email protected] gerichtet werden; eine E-Mail startet keine vertragliche SLA-Reaktionszeit.