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Lokale KI für Notariate: §18/§26a BNotO, §203 und der RAG-Weg

Timo Wevelsiep
Timo Wevelsiep
#KI #Notariat #Datenschutz #RAG #Verschwiegenheit

Hinweis zum Inhalt: Die Informationen in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zusammengestellt. Technische Details, Preise, Versionen, Lizenzmodelle und externe Inhalte können sich ändern. Bitte prüfen Sie die genannten Angaben eigenständig, insbesondere vor geschäftskritischen oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Fach-, Rechts- oder Steuerberatung.

Lokale KI für Notariate: §18/§26a BNotO, §203 und der RAG-Weg

KI im Notariat, ohne die Verschwiegenheit zu riskieren? Wir bauen lokale, §203-konforme KI auf Ihrer Hardware - siehe KI für Notare und KI für Berufsgeheimnisträger, oder direkt ein Erstgespräch vereinbaren.

Urkunds- und Vertragsentwürfe erstellen, im Grundbuch- und Registerrecht recherchieren, eingereichte Entwürfe prüfen - KI kann im Notariat viel Zeit sparen. Das Problem ist nicht die KI, sondern wohin die Daten dabei fließen. Beteiligtendaten dürfen das Amt nicht verlassen. Als Träger eines öffentlichen Amtes unterliegt der Notar einer besonders strengen Verschwiegenheit - Cloud-KI ist damit kaum vereinbar.

Die gute Nachricht: Mit §26a BNotO gibt es einen klaren, legalen Weg. Er führt über einen verpflichteten Dienstleister - am saubersten über lokale KI, die das Amt nie verlässt. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein, zeigt die erlaubten Betriebsmodelle und erklärt, wie wir eine RAG-Pipeline auf Ihr Urkunds- und Registerwissen bauen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage 2026: §18 und §26a BNotO

Die notarielle Verschwiegenheit ist in §18 BNotO verankert und über §203 StGB strafbewehrt. Da der Notar ein öffentliches Amt ausübt, gilt ein besonders strenger Maßstab.

Für den Einsatz externer IT gilt die berufsspezifische Norm §26a BNotO. Sie erlaubt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, knüpft sie aber an klare Bedingungen:

  • Sorgfältige Auswahl des Dienstleisters und Beendigung bei Verstößen.
  • Vertrag in Textform (§126b BGB) mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen sowie Beschränkung auf die für die Leistung erforderlichen Informationen.
  • Klare Regelung zur Einbindung von Unterauftragnehmern, die ebenfalls zu verpflichten sind.

Die AVV nach Art. 28 DSGVO regelt nur den Datenschutz, nicht die strafbewehrte Verschwiegenheit - §18/§26a BNotO und §203 StGB bestehen zusätzlich. Ab dem 2. August 2026 greifen zudem Transparenzpflichten des EU AI Act für Betreiber (Stand Juni 2026, EU-Kommission). Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Warum Cloud-KI für Notariate zum Risiko wird

Cloud-KI mit Beteiligtendaten ist im öffentlichen Amt besonders heikel:

  1. Die Unterauftragnehmer-Kette. Ein KI-Anbieter nutzt selbst Unterauftragnehmer (Azure, AWS, weitere). Jeder müsste nach §26a BNotO in Textform verpflichtet werden - praktisch nicht leistbar.
  2. Der CLOUD Act. US-Anbieter unterliegen dem US CLOUD Act; eine EU-Region schützt nicht, solange ein US-Mutterkonzern dahintersteht - schwer vereinbar mit dem strengen Maßstab des öffentlichen Amtes.
  3. Training auf Ihren Daten. Viele Consumer-KI-Dienste verarbeiten Eingaben weiter - bei Beteiligtendaten ein klarer Verstoß.

Bei lokaler KI im Amt entfällt der größte Teil dieser Kette: Die Daten verlassen das Notariat nicht. Durch unseren Wartungszugriff bleiben wir mitwirkende Person - deshalb liefern wir das §26a/§203-Vertragspaket für die Aufbau- und Wartungsphase mit.

Betriebsmodelle für Notariats-KI

Wir setzen drei Modelle um - mit klarem Bezug zu unseren Leistungen:

  • On-Premise-Appliance (AI Cube). Eine schlüsselfertige KI-Box im Amt. Open WebUI, Ollama/vLLM und lokale Modelle sind vorinstalliert; ideal für Einzel- und kleine Notariate. Die Daten bleiben im Haus.
  • Dedizierter GPU-Server bzw. LLM-Hosting. Für größere Notariate mit mehr Nutzern. OpenAI-kompatible API für die Integration in die Notarsoftware.
  • Managed-Fallback. Wer keine eigene Hardware betreiben will, kann KI in unserer EU-Infrastruktur betreiben lassen - mit kurzer, kontrollierbarer Dienstleisterkette.

In allen Modellen kommen ausschließlich Open-Source-Bausteine zum Einsatz (kein Vendor Lock-in), und das §26a/§203-Vertragspaket ist Standard. Mehr zum branchenübergreifenden Rahmen unter KI für Berufsgeheimnisträger.

Die RAG-Pipeline: Komponenten Schritt für Schritt

Der eigentliche Wert entsteht nicht durch ein nacktes Sprachmodell, sondern durch Retrieval-Augmented Generation (RAG): Die KI beantwortet Fragen aus Ihrer Mustersammlung und dem Registerrecht statt aus generischem Trainingswissen - mit Quellenbezug. So bauen wir die Pipeline (mehr unter Custom RAG):

  1. Ingestion. Dokumente werden eingelesen (Urkundsmuster, Vorgänge, Rechtsquellen) und normalisiert.
  2. Chunking. Die Inhalte werden in sinnvolle Abschnitte zerlegt - bei juristischen Texten an Paragrafen und Gliederung orientiert.
  3. Embeddings + Vektordatenbank. Jeder Abschnitt wird in einen Vektor übersetzt und in einer Vektordatenbank (Qdrant) gespeichert - mit Zugriffs-Metadaten.
  4. Retrieval und Re-Ranking. Zu einer Anfrage werden die passendsten Abschnitte gesucht und per Re-Ranking sortiert.
  5. Generierung. Ein lokales Modell (Ollama oder vLLM) formuliert die Antwort - ausschließlich auf Basis der gefundenen Stellen, mit Quellenangabe.
  6. Observability und Qualität. Mit Langfuse messen wir Qualität und machen Antworten nachvollziehbar.

Genau diesen Stack betreiben wir auch selbst: Unser KI-Angebotsfinder auf wz-it.com ist ein produktives RAG-System auf Qdrant, LiteLLM/Mistral und Langfuse.

Mehrere Wissensquellen sicher anbinden

Wir binden mehrere Wissensquellen in dieselbe RAG-Pipeline ein - mit durchgesetzten Zugriffsrechten:

  • Interne Mustersammlung. Urkunds- und Vertragsmuster als Grundlage für konsistente Entwürfe.
  • Vorgangsdokumentation. Anbindung an Ihre Notarsoftware für die Recherche im Vorgangskontext.
  • Register- und Beurkundungsrecht. Soweit lizenzrechtlich zulässig, als RAG-Quelle.

Beteiligtendaten bleiben lokal. Über Zugriffsrechte und Payload-Filter in der Vektordatenbank sieht jede Anfrage nur die Quellen, die sie sehen darf - im öffentlichen Amt eine zwingende Anforderung.

Unser Vorgehen bei WZ-IT

Wir liefern Notariats-KI als Lebenszyklus, nicht als Gerätekauf:

  1. Beraten und konzipieren. Workshop, Sizing, Datenklassifizierung und der §26a/§203-Vertragsrahmen - bevor Hardware ins Amt kommt.
  2. Aufbauen und integrieren. On-Premise-Aufbau, RAG auf Ihrer Mustersammlung mit Zugriffskontrolle, Integration in die Notarsoftware, Geheimhaltungsverpflichtung plus AVV.
  3. Betreiben und warten (optional). Updates, Monitoring, Modell-Upgrades und RAG-Pflege als Vertrag - oder Sie betreiben nach Übergabe und Schulung selbst.

Die operativen Vertragstexte werden fachkundig erstellt; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Weiterführende Guides

  • KI für Notare - die Lösungsseite mit Use-Cases und Hardware-Optionen.
  • KI für Berufsgeheimnisträger - der branchenübergreifende §203-Rahmen (auch für Anwälte und Steuerberater).
  • Custom RAG - wie wir RAG-Pipelines end-to-end bauen.
  • KI-Hub - lokale KI-Infrastruktur, LLM-Hosting und RAG im Überblick.

Bereit für KI, die Ihre Beteiligten schützt? Wir bauen sie lokal, §26a/§203-konform und betreiben sie auf Wunsch. Jetzt Erstgespräch vereinbaren.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf wichtige Fragen zu diesem Thema

Ja. §26a BNotO erlaubt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ausdrücklich, wenn der Dienstleister in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die Straffolgen belehrt wird. Da der Notar Träger eines öffentlichen Amtes ist und einer besonders strengen Verschwiegenheit (§18 BNotO) unterliegt, ist die lokale, kanzleieigene KI die sauberste Variante.

Nein. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO regelt nur den Datenschutz. Die notarielle Verschwiegenheit (§18 BNotO, strafbewehrt über §203 StGB) und die Anforderungen des §26a BNotO bestehen zusätzlich - beide Ebenen müssen erfüllt sein.

Als Träger eines öffentlichen Amtes unterliegt der Notar einem besonders strengen Maßstab. Bei US-Cloud-Anbietern sind die Unterauftragnehmer-Kette und der CLOUD Act kaum mit §26a BNotO vereinbar. On-Premise vermeidet diese Kette, weil Beteiligtendaten das Amt nicht verlassen.

Retrieval-Augmented Generation kombiniert ein Sprachmodell mit einer durchsuchbaren Wissensbasis. Die KI zieht Antworten aus Ihrer Mustersammlung, dem Beurkundungs- und Registerrecht - mit Quellenangabe. Beteiligtendaten bleiben dabei lokal.

Ja. Ihre interne Mustersammlung wird zur RAG-Quelle für konsistente Entwürfe. Der Zugriff bleibt lokal und ausschließlich auf die Recherche beschränkt, ohne Datenabfluss.

Interne Urkunds- und Vertragsmuster, Vorgangsdokumentation sowie - soweit lizenzrechtlich zulässig - Grundbuch-, Register- und Beurkundungsrecht. Über Zugriffsrechte sieht jede Anfrage nur die Quellen, die sie sehen darf.

Typische Anwendungen wie Urkundsentwürfe oder Rechtsrecherche sind in der Regel keine Hochrisiko-Systeme. Ab dem 2. August 2026 greifen aber Transparenzpflichten für Betreiber, und Governance-Strukturen sollten stehen.

Der Einstieg läuft über den AI Cube zum Festpreis; ein integrierter Aufbau mit RAG und Anbindung an die Notarsoftware wird projektindividuell kalkuliert. Wiederkehrend nur bei optionaler Wartung - kein Cloud-Abo.

Timo Wevelsiep

Geschrieben von

Timo Wevelsiep

Co-Founder & CEO

Co-Founder von WZ-IT. Spezialisiert auf Cloud-Infrastruktur, Open-Source-Plattformen und Managed Services für KMUs und Enterprise-Kunden weltweit.

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