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§203 StGB · DSGVO Art. 9

KI für Psychotherapeuten - Sitzungsinhalte bleiben im Raum

§203 StGB nennt Psychologische Psychotherapeuten ausdrücklich. Die Daten sind so sensibel wie keine anderen - lokale KI ist hier kein Komfort, sondern Pflicht.

Höchste Vertraulichkeit (Art. 9)Schlüsselfertig ohne eigenes IT-TeamEinzelplatz-Appliance (AI Cube) genügt
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Die Ausgangslage

Warum Cloud-KI hier zum Risiko wird

Sitzungsdokumentation und Berichte an Gutachter kosten Zeit nach jeder Stunde.

Therapie-Inhalte gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt - Cloud-Verarbeitung ist undenkbar.

Oft Einzelpraxis ohne IT-Abteilung - eine schlüsselfertige, lokale Lösung muss her.

Rechtlicher Rahmen

§203 StGB & KI: die vollständige Mechanik

Die meisten Anbieter sagen nur „§203 = keine Cloud“. Entscheidend ist die Mechanik dahinter - und wie man sie vertraglich und technisch sauber erfüllt.

Was §203 StGB verbietet

§203 StGB stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse durch Berufsgeheimnisträger unter Strafe - Mandanten-, Patienten-, Beteiligtendaten, Geschäftsgeheimnisse. „Unbefugt“ heisst: ohne Einwilligung des Geheimnisherrn und ohne gesetzliche Befugnis. Strafrahmen: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Abs. 1), bei Handeln gegen Entgelt bis zu zwei Jahre (Abs. 5). Antragsdelikt (§205 StGB), dazu berufsrechtliche Folgen bis zum Widerruf der Zulassung.

Warum Cloud-KI das Problem ist

Eingaben in ChatGPT, Copilot & Co. werden auf Servern Dritter (oft in den USA) verarbeitet. Diese Übermittlung kann bereits eine Offenbarung im Sinne des §203 StGB sein - unabhängig davon, ob der Anbieter die Daten aktiv nutzt. Eine AVV nach Art. 28 DSGVO ändert daran nichts: §203 geht über das Datenschutzrecht hinaus und verbietet die Offenbarung an Dritte zusätzlich und eigenständig. AVV ist nicht §203 - beide sind nötig.

Was die 2017-Reform erlaubt

Seit der Neuregelung darf ein IT-Dienstleister als „sonstige mitwirkende Person“ (§203 Abs. 3 S. 2 StGB) Zugang zu geschützten Informationen erhalten, OHNE dass dies ein strafbares Offenbaren ist - wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: (1) Erforderlichkeit für die Dienstleistung, (2) Verpflichtung in Textform mit Belehrung über die Straffolgen (§126b BGB), (3) sorgfältige Auswahl, Überwachung und unverzügliche Beendigung bei Verstoss.

Der Umkehrschluss - Ihr Risiko

Wer die mitwirkende Person NICHT verpflichtet, macht sich nach §203 Abs. 4 Nr. 1 StGB selbst strafbar. Nicht der Mitarbeiter, der Daten in ein Tool eingibt, trägt die Verantwortung - sondern der Berufsträger (Kanzlei-/Praxisinhaber). Strafbar ist nicht die Eingabe in ein abgesichertes System, sondern die unterlassene vertragliche Absicherung.

Skin in the game

Mit der Reform wird die mitwirkende Person selbst in die Strafbarkeit nach §203 Abs. 4 S. 2 StGB einbezogen. Als Ihr verpflichteter Dienstleister haften wir mit - das ist kein Risiko für Sie, sondern Ihre Absicherung.

Die Subunternehmer-Kette

Zieht ein Dienstleister selbst Unterauftragnehmer hinzu (Azure, AWS, Vercel), müssen DIESE ebenfalls in Textform verpflichtet werden. Bei US-Hyperscalern ist das praktisch nicht leistbar - zusätzlich greift der US CLOUD Act, der den Zugriff durch US-Behörden ermöglicht; EU-Residency schützt davor nicht. On-Premise auf Ihrer Hardware hat keine solche Kette: die Daten verlassen Ihr Haus nicht. Unser Fernwartungs-Zugriff macht uns weiterhin zur mitwirkenden Person - deshalb verpflichten wir uns vertraglich, für Aufbau- und Wartungsphase.

Ihre berufsrechtliche Ebene

  • Grundnorm: §203 StGB (Psychologische / Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten ausdrücklich) + Berufsordnung
  • Dienstleister-Norm: §203 Abs. 3 S. 2 StGB
  • Besonderheit: DSGVO Art. 9 - höchstes Schutzniveau; Einzelplatz-/air-gapped-Lösung ideal.

Unser §203-Compliance-Paket

Standard-Bestandteil jedes Aufbau-/AI-Cube-Vertrags - für Aufbau- und Wartungsphase:

AVV (Art. 28 DSGVO)

Datenschutz-Ebene

Geheimhaltungsverpflichtung

Textform + Strafbelehrung (§203/§126b)

Subunternehmer-Nachweis

kurze Kette / On-Prem

Dieser Inhalt ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die konkrete Verpflichtung mitwirkender Personen nach §203 StGB und den jeweiligen berufsrechtlichen Vorgaben ist im Einzelfall anwaltlich/steuerrechtlich zu prüfen.

Anwendungsfälle

Was die lokale KI für Sie übernimmt

Alles lokal auf Ihrer Hardware - kein Datenabfluss.

Sitzungs- und Verlaufsdokumentation
Entwürfe für Berichte an Gutachter (Antragsverfahren)
Strukturierung von Anamnese und Therapieplanung
RAG-Recherche in Fachliteratur und Leitlinien
Unser Vorgehen

Beraten. Aufbauen. Betreiben. Aus einer Hand.

Souveräne KI ist ein Lebenszyklus, kein Gerätekauf - und alles bleibt auf Ihrer Infrastruktur.

01

Beraten & Konzipieren

Workshop, Sizing, Datenklassifizierung und §203-Vertragsrahmen. Wir verstehen Ihren Stack, Ihre Fachsoftware und Ihre Compliance-Anforderungen, bevor wir empfehlen.

02

Aufbauen & Integrieren

On-Premise-Aufbau auf Ihrer Hardware, RAG auf Ihren Dokumenten mit Zugriffskontrolle, Integration in Ihre Fachsoftware, Geheimhaltungsverpflichtung + AVV.

03

Betreiben & Warten (optional)

Updates, Monitoring, Modell-Upgrades und RAG-Pflege als Wartungsvertrag - oder Sie betreiben vollständig selbst. Übergabe und Wissenstransfer inklusive.

Häufige Fragen

Lassen Sie uns über Ihre Idee sprechen

Ob konkrete IT-Herausforderung oder einfach eine Idee - wir freuen uns auf den Austausch. In einem kurzen Gespräch prüfen wir gemeinsam, ob und wie Ihr Projekt zu WZ-IT passt.

E-Mail
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Timo Wevelsiep & Robin Zins - CEOs of WZ-IT

Timo Wevelsiep & Robin Zins

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