WZ-IT Logo

Dokumentenmanagement mit Open Source: Paperless-NGX, digitale Signatur und Ablage im Unternehmen

Timo Wevelsiep
Timo Wevelsiep
•
#Dokumentenmanagement #DMS #OpenSource #PaperlessNGX #eSignatur #GoBD

Hinweis zum Inhalt: Die Informationen in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zusammengestellt. Technische Details, Preise, Versionen, Lizenzmodelle und externe Inhalte können sich ändern. Bitte prüfen Sie die genannten Angaben eigenständig, insbesondere vor geschäftskritischen oder sicherheitsrelevanten Entscheidungen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Fach-, Rechts- oder Steuerberatung.

Dokumentenmanagement mit Open Source: Paperless-NGX, digitale Signatur und Ablage im Unternehmen

Sie wollen Ablage und Unterschriften digitalisieren, wissen aber noch nicht, mit welchem System? Die Auswahl Dokumentenmanagement von WZ-IT vergleicht die passenden Open-Source-Systeme mit Ihren Anforderungen. Während der Auswahl probieren Sie alle Kandidaten in Demo-Instanzen selbst aus, das Ergebnis ist eine Entscheidungsvorlage, ab 3.900 € netto. Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Wer nach Dokumentenmanagement mit Open Source sucht, findet vor allem Listen mit Produktnamen und viele Empfehlungen für den privaten Papierkram. Im Unternehmen stellen sich andere Fragen: Wer darf welche Dokumente sehen, wie bleiben Belege unverändert, wie werden Verträge unterschrieben, und was verlangen Finanzamt und Prüfer? Ein DMS ist deshalb selten nur ein Werkzeug, sondern das Zusammenspiel aus Erfassung, Ablage, Signatur und Aufbewahrung.

Dieser Leitfaden ordnet die Open-Source-DMS mit Lizenz und Release-Stand ein, beschreibt Stärken und Grenzen von Paperless-ngx im Unternehmen, vergleicht die Signaturlösungen mit den eIDAS-Stufen und fasst zusammen, was GoBD, Aufbewahrungsfristen und E-Rechnung für die Ablage bedeuten. Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Paperless-ngx ist für kleine und mittlere Unternehmen der naheliegende Kandidat. Für größere Umgebungen kommen Mayan EDMS, LogicalDOC oder Alfresco in Frage.
  2. Mehrere Projekte werden kaum noch gepflegt. Der Release-Stand gehört in jede Auswahl.
  3. Documenso, DocuSeal und OpenSign signieren selbst betrieben. Die qualifizierte Signatur braucht immer einen Vertrauensdiensteanbieter.
  4. Keine Software ist für sich allein GoBD-konform. Es kommt auf Rechte, Unveränderbarkeit, Protokollierung und Verfahrensdokumentation an.
  5. E-Rechnungen werden im Originalformat aufbewahrt, nicht nur als PDF.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ein DMS im Unternehmen leisten muss
  2. Open-Source-DMS im Überblick
  3. Paperless-ngx im Unternehmen: Stärken und Grenzen
  4. Digitale Signatur: Documenso, DocuSeal und OpenSign
  5. Signaturstufen nach eIDAS und wann die qualifizierte Signatur nötig ist
  6. GoBD und Aufbewahrung: was die Vorgaben verlangen
  7. E-Rechnung im DMS
  8. Das Zusammenspiel: Erfassung, Ablage, Signatur, Archiv
  9. Auswahlkriterien
  10. Verbreitete Irrtümer
  11. Unser Vorgehen bei WZ-IT
  12. Weiterführende Guides

Was ein DMS im Unternehmen leisten muss

Ein Netzlaufwerk oder eine Dateiablage speichert Dateien in Ordnern. Ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) erfasst Dokumente, erkennt ihren Inhalt und ordnet sie über Metadaten statt über Ordnerpfade. Die Unterschiede zeigen sich bei sechs Aufgaben:

Aufgabe Dateiablage (z. B. Netzlaufwerk) DMS
Erfassung Datei wird abgelegt Scan, Mail-Postfach oder Upload, automatische Texterkennung (OCR)
Ordnung Ordnerstruktur, eine Ablage je Dokument Metadaten wie Korrespondent, Dokumenttyp, Datum, Schlagworte; ein Dokument in mehreren Sichten
Suche Dateiname Volltext und Metadaten
Rechte je Ordner je Dokument, Typ oder Gruppe
Nachvollziehbarkeit meist keine Verlauf je Dokument
Aufbewahrung manuell Fristen, Archivformat, Schutz vor Änderung (je nach System und Speicher)

Für Dokumente, an denen noch gearbeitet wird, bleibt eine Dateiablage wie Nextcloud mit Office im Browser der passende Ort. Ins DMS kommt die fertige Fassung: die Eingangsrechnung, der unterschriebene Vertrag, der Bescheid.

Open-Source-DMS im Überblick

System Lizenz Letztes Release Ausrichtung
Paperless-ngx GPL-3.0 v3.2.1 vom 20.09.2026 Eingangspost, Rechnungen, Verträge in kleinen und mittleren Unternehmen
Mayan EDMS GPL-2.0 4.12.2 vom 16.09.2026 umfangreiches DMS, laut Projekt auf Skalierbarkeit ausgelegt
LogicalDOC Community Edition LGPL-3.0 9.2 vom 12.08.2025 Unternehmen, mit Rollen, Zugriffskontrolle und Aktivitätsprotokoll
Alfresco Community Edition LGPL-3.0 26.2.0 vom 21.07.2026 Content-Repository für große Umgebungen
OpenDocMan GPL-2.0 v2.10.0 vom 31.08.2026 schlankes PHP-DMS, an ISO 17025 orientiert
Docspell AGPL-3.0 v0.43.0 vom 15.03.2025 Haushalte und kleinere Gruppen oder Unternehmen
Papermerge Apache-2.0 3.5.3 vom 18.08.2025 gescannte Dokumente; Projekt sucht Maintainer
Teedy GPL-2.0 v1.11 vom 12.03.2023 leichtgewichtiges DMS; seit 2023 ohne Release

Quellen: GitHub, Paperless-ngx, GitLab, Mayan EDMS, GitHub, LogicalDOC Community, GitHub, Alfresco Community Repository, GitHub, OpenDocMan, GitHub, Docspell, GitHub, Papermerge, GitHub, Teedy. Stand Oktober 2026.

Zwei Hinweise zur Tabelle: Der Release-Stand ist ein Auswahlkriterium, denn die abgelegten Belege müssen acht bis zehn Jahre verfügbar bleiben. Und nicht jedes bekannte DMS ist Open Source: ecoDMS wird häufig in Open-Source-Listen genannt, ist aber kommerziell lizenziert, ab 89,00 € inklusive Mehrwertsteuer (ecoDMS).

Paperless-ngx im Unternehmen: Stärken und Grenzen

Paperless-ngx steht unter GPL-3.0 und ist aktuell in Version 3.2.1 vom 20.09.2026 verfügbar. Die Funktionen laut Dokumentation:

Funktion Umsetzung
Texterkennung OCRmyPDF mit Tesseract, über 100 Sprachen
Erfassung Upload und Mail-Konten mit Mail-Regeln
Ordnung Korrespondent, Dokumenttyp, Tags
Automatisierung Workflows greifen in die Verarbeitung ein, etwa um Tags, Dokumenttyp oder Rechte automatisch zu setzen
Rechte globale Rechte und Objektrechte (Ansehen, Bearbeiten) für Nutzer und Gruppen
Suche Volltextsuche, seit Version 3 mit neuem Such-Backend
Verlauf Audit-Log, standardmäßig aktiv, als Verlauf je Dokument
Archivformat PDF/A-2b-Archivversion neben dem Original
KI native KI seit Version 3.0.0, standardmäßig aus, lokal mit Ollama möglich

Quellen: Paperless-ngx, Konfiguration, Paperless-ngx v3.0.0.

Drei Punkte sind für den Unternehmenseinsatz wichtig und werden oft übersehen:

  • Archivversion nur für Scans. Seit Version 3 erzeugt Paperless-ngx die PDF/A-Archivversion standardmäßig nur für gescannte und bildbasierte Dokumente. Digital erzeugte PDFs mit Text bleiben im Original. Das Verhalten steuert die Einstellung PAPERLESS_ARCHIVE_FILE_GENERATION.
  • Löschen ist möglich. Nutzer mit Löschrecht können Dokumente löschen. Sie liegen dann 30 Tage im Papierkorb und werden danach endgültig entfernt (PAPERLESS_EMPTY_TRASH_DELAY). Für Belege mit Aufbewahrungspflicht braucht es ein Rechtekonzept ohne Löschrecht und einen Speicher, der Änderungen verhindert.
  • KI ist optional. Die native KI verschlagwortet und beantwortet Fragen zu Dokumenten, muss aber ausdrücklich eingeschaltet werden. Wie das lokal ohne Cloud funktioniert, beschreibt der Beitrag Paperless-ngx mit KI einrichten.

Die Einrichtung selbst zeigt die Anleitung Paperless-ngx Installation auf Ubuntu.

Digitale Signatur: Documenso, DocuSeal und OpenSign

Für das elektronische Unterschreiben gibt es drei Open-Source-Projekte, die sich selbst betreiben lassen:

Kriterium Documenso DocuSeal OpenSign
Lizenz AGPL-3.0 AGPL-3.0 mit Zusatzbedingungen nach Section 7(b) AGPL-3.0, ein Verzeichnis ausgenommen
Aktuelle Version v2.19.0 vom 29.09.2026 3.3.0 vom 28.09.2026 v2.41.3 vom 21.08.2026
Standard-Signatur einfache elektronische Signatur mit Zertifikat der Instanz elektronische PDF-Signatur mit Prüffunktion Audit-Trail und Abschlusszertifikat
Fortgeschritten und qualifiziert seit v2.13.0 über einen Vertrauensdiensteanbieter (Cloud Signature Consortium) qualifiziert über einen externen Vertrauensdiensteanbieter, laut Hersteller 2 US-$ je Signatur nicht dokumentiert

Quellen: GitHub, Documenso, GitHub, DocuSeal, DocuSeal, Qualified Electronic Signature, GitHub, OpenSign. Stand Oktober 2026.

Bei Documenso lohnt ein Blick in den Code statt nur in die Dokumentation: Die Dokumentationsseite zu Signaturstufen führt fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen noch als geplant, umgesetzt sind sie seit Version 2.13.0 vom 18.06.2026. Den direkten Vergleich von Documenso und DocuSeal enthält der Beitrag Documenso oder DocuSeal.

Signaturstufen nach eIDAS und wann die qualifizierte Signatur nötig ist

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Stufen, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/1183, die am 20.05.2024 in Kraft getreten ist.

Stufe Anforderung Fundstelle Rechtswirkung
Einfache elektronische Signatur Daten in elektronischer Form, die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet Art. 3 Nr. 10 darf nicht allein wegen der elektronischen Form abgelehnt werden (Art. 25 Abs. 1)
Fortgeschrittene elektronische Signatur eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, ermöglicht seine Identifizierung, unter seiner alleinigen Kontrolle erstellt, nachträgliche Änderungen erkennbar Art. 3 Nr. 11, Art. 26 wie oben, höherer Beweiswert
Qualifizierte elektronische Signatur fortgeschrittene Signatur mit qualifizierter Signaturerstellungseinheit und qualifiziertem Zertifikat Art. 3 Nr. 12 gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art. 25 Abs. 2)

Für das deutsche Recht sind drei Vorschriften maßgeblich:

  • Elektronische Form, § 126a BGB: Wo das Gesetz Schriftform verlangt und die elektronische Form zulässt, ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift.
  • Textform, § 126b BGB: eine lesbare Erklärung mit Nennung der Person auf einem dauerhaften Datenträger. Hier genügt jede Signaturstufe.
  • Ausschluss der elektronischen Form: Manche Erklärungen verlangen Papier, etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses und der Auflösungsvertrag nach § 623 BGB.

Für Angebote, Bestellungen, interne Freigaben und viele Verträge ohne Formvorschrift genügt die einfache oder fortgeschrittene Signatur. Ob ein bestimmtes Dokument eine Form verlangt, ist eine Rechtsfrage.

Kein Rechtsrat. Bei konkreten Fragen zu Formvorschriften Rechtsberatung einholen. Markennamen gehören ihren Inhabern.

GoBD und Aufbewahrung: was die Vorgaben verlangen

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) stehen im BMF-Schreiben vom 28.11.2019, geändert am 11.03.2024 und am 14.07.2025, zuletzt vor allem wegen der E-Rechnung (BMF, GoBD in der Fassung vom 14.07.2025). Für ein DMS sind vier Punkte maßgeblich:

Anforderung Inhalt Randziffer
Unveränderbarkeit Der ursprüngliche Inhalt muss feststellbar bleiben, Änderungen und Löschungen werden protokolliert. Rz. 58, 59
Dateisystem Eine Ablage im Dateisystem erfüllt die Unveränderbarkeit ohne zusätzliche Maßnahmen regelmäßig nicht. Rz. 110
Verfahrensdokumentation Für jedes DV-System eine übersichtlich gegliederte Dokumentation, mit allgemeiner Beschreibung, Anwender-, technischer System- und Betriebsdokumentation. Rz. 151, 153
Zertifikate Die Finanzverwaltung erteilt keine Positivtestate; Zertifikate oder Testate Dritter binden die Finanzbehörde nicht. Rz. 180, 181

Daraus folgt: Ob eine Ablage den GoBD entspricht, hängt vom gesamten Verfahren ab, nicht vom Produkt. Technisch gehören dazu ein Rechtekonzept ohne Löschrecht für aufbewahrungspflichtige Belege, die Protokollierung von Änderungen, ein Speicher, der Änderungen verhindert (etwa Objektspeicher mit Object Lock), eine getrennte Sicherung und eine Verfahrensdokumentation.

Die Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO in der Fassung seit 01.01.2025:

Unterlagen Frist
Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare 10 Jahre
Buchungsbelege 8 Jahre (Banken, Versicherungen, Wertpapierinstitute: 10 Jahre)
Rechnungen (§ 14b UStG) 8 Jahre
Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre

Die verkürzte Frist für Buchungsbelege gilt für alle Unterlagen, deren Frist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen war (Art. 97 § 19a EGAO). § 257 HGB enthält die entsprechenden handelsrechtlichen Fristen.

Kein Steuerrat. Die Verfahrensdokumentation und die Einordnung einzelner Unterlagen stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab.

E-Rechnung im DMS

Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmer E-Rechnungen empfangen können (§ 14 UStG). Für die Ausstellung gelten Übergangsregeln nach § 27 Abs. 38 UStG:

Zeitraum Regel
bis 31.12.2026 Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate weiterhin möglich
bis 31.12.2027 andere Formate weiterhin möglich, wenn der Vorjahresumsatz nicht mehr als 800.000 € betrug; EDI-Verfahren ebenfalls bis Ende 2027

Für die Ablage ist entscheidend: Der strukturierte Teil der E-Rechnung (das XML) muss unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD muss der PDF-Teil nur zusätzlich aufbewahrt werden, wenn er weitere steuerlich relevante Angaben enthält, etwa Buchungsvermerke (GoBD Rz. 131 in der Fassung vom 14.07.2025).

Ein DMS, das E-Rechnungen nur als PDF anzeigt oder eine Archivkopie erzeugt, reicht dafür nicht. Das XML muss als Original mit abgelegt und wieder abrufbar sein. Bei Paperless-ngx bleibt das Original erhalten; ob die Verarbeitung des jeweiligen E-Rechnungsformats den Anforderungen genügt, gehört mit echten Rechnungen getestet.

Das Zusammenspiel: Erfassung, Ablage, Signatur, Archiv

Im Unternehmen entsteht aus einzelnen Werkzeugen ein Ablauf:

Schritt Werkzeug (Beispiel) Ergebnis
Erfassung Scanner, Mail-Postfach, Upload Dokument im DMS mit erkanntem Text
Zuordnung Workflows, Regeln, optional KI Korrespondent, Dokumenttyp, Tags, Rechte
Bearbeitung Nextcloud mit Office im Browser Entwurf, an dem mehrere arbeiten
Unterschrift Documenso oder DocuSeal signiertes PDF mit Prüfprotokoll
Ablage DMS fertiges Dokument mit Metadaten, durchsuchbar
Aufbewahrung Speicher mit Änderungsschutz, Sicherung unveränderter Bestand für die Dauer der Frist
Anmeldung Identitätsdienst mit Single Sign-on ein Konto für alle Werkzeuge

Für das automatische Auslesen von Rechnungen und Lieferscheinen gibt es zusätzlich KI-Verfahren, die sich selbst betreiben lassen. Den Überblick gibt der Beitrag Dokumente automatisch auslesen mit KI.

Auswahlkriterien

Kriterium Prüffrage
Dokumentarten Eingangspost und Rechnungen, Verträge, Personalakten, technische Dokumentation?
Rechte Reichen Rechte je Dokument und Gruppe, oder werden Mandanten und Abteilungsgrenzen gebraucht?
Aufbewahrung Wie werden Löschen und Ändern für aufbewahrungspflichtige Belege verhindert?
E-Rechnung Wird das XML im Original abgelegt und angezeigt?
Anbindungen Scanner, Mail, Buchhaltung, ERP, Identitätsdienst?
Signatur Welche Stufe wird gebraucht, und wo landet das signierte Dokument?
Pflege des Projekts Wann war das letzte Release, wie aktiv ist die Entwicklung?
Betrieb Wer übernimmt Updates, Sicherung und Wiederherstellungstests über die Aufbewahrungsfristen hinweg?

Verbreitete Irrtümer

Irrtum Richtig ist
"Paperless-ngx ist GoBD-zertifiziert." Eine offizielle GoBD-Zertifizierung gibt es nicht. Zertifikate Dritter binden die Finanzbehörde nicht (GoBD Rz. 181).
"Open-Source-DMS sind kostenlos." Die Lizenz ist frei. Einrichtung, Übernahme, Betrieb und Sicherung kosten trotzdem.
"ecoDMS ist Open Source." ecoDMS ist kommerziell lizenziert.
"Paperless-ngx speichert alles als PDF/A." Seit Version 3 standardmäßig nur Scans und bildbasierte Dokumente. Das Original bleibt immer erhalten.
"Mit Documenso unterschriebene Verträge ersetzen jede Unterschrift." Standard ist die einfache elektronische Signatur. Wo Schriftform verlangt ist, braucht es die qualifizierte Signatur, bei manchen Erklärungen Papier.
"Die E-Rechnung als PDF abzulegen genügt." Der strukturierte Teil muss im Originalformat aufbewahrt werden.
"Ein Netzlaufwerk mit Ordnern reicht für Belege." Eine Dateisystem-Ablage erfüllt die Unveränderbarkeit ohne zusätzliche Maßnahmen regelmäßig nicht (GoBD Rz. 110).

Unser Vorgehen bei WZ-IT

WZ-IT begleitet das Dokumentenmanagement von der Auswahl bis zum Betrieb. Jeder Schritt hat ein festes Ergebnis.

  1. Auswahl mit festem Umfang. Die Auswahl Dokumentenmanagement kostet ab 3.900 € netto. Sie umfasst die Bestandsaufnahme Ihrer Dokumentarten und Abläufe, gewichtete Kriterien mit Fachbereichen und IT und die Prüfung von Lizenz-, Signatur- und Betriebsgrenzen. Für die Dauer der Auswahl stellen wir Demo-Instanzen aller Kandidaten bereit, die Sie mit eigenen Beispieldokumenten selbst ausprobieren, ohne sich vorher festzulegen. Ergebnis ist eine Entscheidungsvorlage mit Empfehlung für DMS und Signatur, Übernahmeweg und Betriebsmodell. Wenn eine andere Lösung besser passt, steht das in der Vorlage. Der Betrag wird auf die Einführung angerechnet, wenn Sie diese innerhalb von 6 Monaten zum selben Thema beauftragen.
  2. Einführung. Das Angebot dafür erhalten Sie mit der Entscheidungsvorlage. Es umfasst je nach Auswahl Einrichtung, Rechtekonzept, Anbindung von Scanner, Postfächern und Single Sign-on sowie die Übernahme bestehender Ablagen.
  3. Betrieb in Deutschland. Das System betreiben wir über Managed Open Source in deutschen Rechenzentren, ab 129,90 € netto je Workload und Monat, mit Updates, Sicherung und Überwachung. Alternativ läuft es auf Ihrer eigenen Infrastruktur.

Die Verfahrensdokumentation und die steuerliche Einordnung bleiben bei Ihnen und Ihrer Steuerberatung. Alle Einstiege vom kostenlosen Erstgespräch bis zur Auswahl stehen auf der Seite Beratung bei WZ-IT.

Weiterführende Guides

Ablage und Unterschriften digitalisieren, mit Open Source. Wir klären mit Ihnen Dokumentarten, Rechte und Aufbewahrung, lassen Sie die passenden Systeme in Demo-Instanzen selbst ausprobieren und begleiten Einführung und Betrieb. Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Quellen

Anfrage

Dokumentenmanagement einführen, mit Open Source

Wir vergleichen die passenden Open-Source-Systeme für Ablage und Signatur mit Ihren Anforderungen, stellen Demo-Instanzen zum Selbst-Ausprobieren bereit und begleiten Einführung und Betrieb in Deutschland.

Wo stehen Sie beim Dokumentenmanagement?

Wie sollen wir antworten?

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf wichtige Fragen zu diesem Thema

Das hängt von Größe und Anforderungen ab. Paperless-ngx (GPL-3.0) ist auf Eingangspost, Rechnungen und Verträge ausgerichtet und für kleine und mittlere Unternehmen der naheliegende Kandidat. Mayan EDMS (GPL-2.0), LogicalDOC Community Edition (LGPL-3.0) und Alfresco Community (LGPL-3.0) richten sich eher an größere Umgebungen. Entscheidend sind Rechte, Aufbewahrung, Anbindungen und ob das Projekt aktiv gepflegt wird.

Die Software ist lizenzkostenfrei. Kosten entstehen für Einrichtung, Übernahme bestehender Dokumente, Server, Sicherung und Betrieb, bei Signaturen mit qualifizierter Stufe zusätzlich für den Vertrauensdiensteanbieter. ecoDMS ist übrigens kein Open-Source-Produkt, sondern kommerziell lizenziert, ab 89,00 € inklusive Mehrwertsteuer (Stand Oktober 2026).

Keine Software ist für sich allein GoBD-konform. Die GoBD verlangen unter anderem Unveränderbarkeit, Protokollierung von Änderungen und eine Verfahrensdokumentation für jedes DV-System. Paperless-ngx bringt dafür Bausteine mit, etwa ein standardmäßig aktives Audit-Log und die Aufbewahrung des Originals. Nutzer mit Löschrecht können Dokumente aber löschen, nach 30 Tagen im Papierkorb endgültig. Rechtekonzept, unveränderbarer Speicher und Verfahrensdokumentation kommen hinzu. Kein Steuer- oder Rechtsrat.

Nein. Die Finanzverwaltung erteilt laut GoBD Rz. 180 keine Positivtestate, weder in der Außenprüfung noch als verbindliche Auskunft. Zertifikate oder Testate Dritter entfalten nach Rz. 181 gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung. Herstellerangaben wie 'GoBD-konform' sind Aussagen des Herstellers.

Nach § 147 AO in der Fassung seit 01.01.2025: Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare 10 Jahre, Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre. Rechnungen nach § 14b UStG 8 Jahre. Für Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute gelten bei Buchungsbelegen weiterhin 10 Jahre. Kein Steuerrat.

Für den Empfang, den alle inländischen Unternehmer seit 01.01.2025 sicherstellen müssen, kommt es auf die Aufbewahrung an: Der strukturierte Teil der E-Rechnung (XML) muss unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Ein DMS, das nur ein PDF oder eine Archivkopie ablegt, reicht dafür nicht. Das Originalformat muss mit abgelegt werden. Kein Steuerrat.

Die bekanntesten sind Documenso, DocuSeal und OpenSign, alle unter AGPL-3.0 (teils mit Zusatzbedingungen). Documenso signiert standardmäßig mit einfacher elektronischer Signatur und unterstützt seit Version 2.13.0 fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen über einen Vertrauensdiensteanbieter. DocuSeal bietet qualifizierte Signaturen über einen externen Vertrauensdiensteanbieter an (Stand Oktober 2026).

Wenn das Gesetz die Schriftform verlangt und die elektronische Form zulässt: Nach § 126a BGB ersetzt dann nur die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift. Für viele Geschäftsvorgänge genügt eine einfache oder fortgeschrittene Signatur. Manche Erklärungen lassen die elektronische Form gar nicht zu, etwa die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 623 BGB. Kein Rechtsrat.

Nein, nicht mehr. Seit Version 3 erzeugt Paperless-ngx die PDF/A-Archivversion standardmäßig nur für gescannte und bildbasierte Dokumente. Digital erzeugte PDFs mit eingebettetem Text bekommen keine Archivversion. Das Original wird in jedem Fall aufbewahrt.

Nur teilweise. Nextcloud ist eine Dateiablage mit Freigaben, Synchronisation und Office im Browser und eignet sich für Dokumente, an denen noch gearbeitet wird. Ein DMS wie Paperless-ngx erfasst fertige Dokumente per OCR, ordnet sie nach Metadaten wie Korrespondent und Dokumenttyp und macht sie durchsuchbar. Häufig werden beide kombiniert.

Ja, seit Version 3.0.0 gibt es eine native KI-Funktion. Sie ist standardmäßig deaktiviert und muss ausdrücklich eingeschaltet werden. Sie lässt sich lokal mit Ollama betreiben, sodass Dokumente das eigene System nicht verlassen.

Ja. In der Auswahl Dokumentenmanagement von WZ-IT stehen für die Dauer der Auswahl Demo-Instanzen aller Kandidaten bereit, die Sie mit eigenen Beispieldokumenten selbst ausprobieren. Die Auswahl kostet ab 3.900 € netto, Ergebnis ist eine Entscheidungsvorlage. Der Betrag wird auf die Einführung angerechnet, wenn Sie diese innerhalb von 6 Monaten zum selben Thema beauftragen.

Timo Wevelsiep

Geschrieben von

Timo Wevelsiep

Co-Founder & CEO

Co-Founder von WZ-IT. Spezialisiert auf Cloud-Infrastruktur, Open-Source-Plattformen und Managed Services für KMUs und Enterprise-Kunden weltweit.

LinkedIn

Lassen Sie uns über Ihre Idee sprechen

Ob konkrete IT-Herausforderung oder einfach eine Idee - wir freuen uns auf den Austausch. In einem kurzen Gespräch prüfen wir gemeinsam, ob und wie Ihr Projekt zu WZ-IT passt.

Rückruf vereinbaren

Rückruf

Rückruf vereinbaren

Nummer hinterlassen, wir rufen zurück, spätestens am nächsten Werktag.

Für ein ausführliches Gespräch können Sie alternativ einen Termin buchen.

Unternehmen weltweit vertrauen WZ-IT

  • ml&s
  • Rekorder
  • Keymate
  • Führerscheinmacher
  • SolidProof
  • ARGE
  • Boese VA
  • nextGYM
  • SweetConnect GmbH
  • Golem.de
  • Millenium
  • Paritel
  • Yonju
  • EVADXB
  • Mr. Clipart
  • Aphy AG
  • Negosh
  • ABCO Water Systems
1/3 - Themenauswahl33%

Worum geht es bei Ihrer Anfrage?

Wählen Sie zuerst den Leistungsbereich, der am besten zu Ihrem Vorhaben passt.